Nutzungsbedingungen für das Investoren Dashboard für „GREBI und GREBII-Token“

Präambel

Die Greenrock Energy Austria GmbH, Herzog-Friedrich-Straße 10,6020 Innsbruck  hat im Rahmen einer Begebung eines elektronisches Wertpapiers Anleihen platziert, die Anleger an den Umsätzen des Unternehmens beteiligen. Zum Erwerb, Abwicklung und Auszahlungen stellt die Greenrock Energy Austria GmbH den Anlegern das Investoren Dashboard zur Verfügung. Die Nutzung dieses Investoren Dashboards ist Gegenstand der folgenden Regelungen. Die Bedingungen der Anleihe sind in einem Prospekt geregelt und sind nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen.

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Nutzungsbedingungen der "Greenrock Energy Austria GmbH" (nachfolgend "Anbieter" oder „Anbieterin“ genannt), gelten für sämtliche vom Anbieter in seinem Investoren Dashboard angebotenen Leistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend "Investor" genannt) von dem Anbieter in Anspruch nimmt.

1.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

2. Vertragsschluss

Der Investor gibt dem Anbieter einen Antrag auf Abschluss des Nutzungsvertrages ab, indem er bzw. sein vertretungsberechtigter Vertreter sich auf der Plattform ein Benutzerkonto anlegt und die Nutzungsbedingungen akzeptiert („Angebot”). Für das Benutzerkonto gibt der Investor neben den Stammdaten, seine E-Mailadresse und ein Passwort an („Zugangsdaten”). 

Der Anbieter nimmt das Angebot des Investors unter den aufschiebenden Bedingungen an, dass 

(i) der Investor bzw. seine gesetzlichen Vertreter über den in der Plattform angebotenen Service seine Identität nachgewiesen hat;

(ii) der Investor Eigentümer von elektronischen Wertpapieren (Token) der Anbieterin der ist oder wird und 

(iii) der Investor (ggf. über einen Custody Provider) eine Polygon-kompatible Wallet Adresse zur Verfügung gestellt hat („Aufschiebende Bedingungen”). 

Sobald die Aufschiebenden Bedingungen der Annahme eingetreten sind und dadurch der Nutzungsvertrag zwischen dem Investor und dem Anbieter geschlossen wurde, benachrichtigt der Anbieter den Investor per E-Mail, dass das Nutzungskonto jetzt einsatzbereit ist.

 

3. Leistungsumfang

Das Investoren Dashboard stellt dem Investor alle notwendigen Dienste zur Verfügung, die notwendig sind, um die mit dem Besitz der GREBI und GREBII- Token verbundenen Ansprüche gemäß den regulatorischen Anforderungen sicher zu verwalten. Im Wesentlichen handelt es sich um Unterlagen und Bescheinigungen für die Versteuerung der Umsatzbeteiligungen, die Verwaltung des Bankkontos zur Auszahlung der Gewinnauszahlung sowie eine Anzeige des aktuellen Token-Bestandes.

Der Anbieter ist stets um eine uneingeschränkte Nutz- und Verfügbarkeit des Investoren Dashboards bemüht, kann für die Sicherstellung jedoch keine uneingeschränkte Garantie übernehmen. Der Anbieter ist verpflichtet, im Jahresmittel eine Nutz- und Verfügbarkeit des Investoren Dashboards in Höhe von 99% sicherzustellen („Service Level„). 

Die erbrachten Services sind auch vertragsgemäß, soweit das Service Level im Jahresmittel maximal in Höhe von 1% verringert wird und die Nutz- oder Verfügbarkeit der Services eingeschränkt wird durch: 

Reparatur-, Aktualisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten auf der Webseite des Anbieters, oder Umstände, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegen, insbesondere sämtliche Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln und die vom Anbieter nicht beeinflussbare Verfügbarkeit technischer Internetfunktionen.

 

4. Sorgfaltspflichten des Investors

4.1 Der Investor stellt zu dem Zeitpunkt der Registrierung und danach sicher, dass die angegeben E-Mail Adresse erreichbar ist und sich das zu dieser E-Mail Adresse gehörige Postfach in seinem exklusiven Zugriff befindet. Der Verlust des Zugriffs oder ein potentieller Missbrauch des Investoren Dashboards ist dem Anbieter umgehend schriftlich mitzuteilen,

4.2 Der Investor ist für die Sicherheit und die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten zum Investoren Dashboard verantwortlich. Die Zugangsdaten sind entsprechend vor der unberechtigten Kenntnisnahme zu schützen. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist nicht gestattet. Der Investor schützt die Zugangsdaten zudem, indem er ein sicheres Passwort aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen verwendet und das Passwort in regelmäßigen Abständen ändert.

4.3 Die Verfügbarkeit des Investoren Dashboards ist von einem Internetzugang abhängig. Der Investor trägt eigenverantwortlich dafür Sorge, dass die erforderlichen Systemvoraussetzungen erfüllt sind, um die angebotenen Services nutzen zu können.

4.4 Falls der Investor Angebote Dritter nutzt (insbesondere Scraping-Software und Add-ons) ist er dafür verantwortlich, dass diese das Investoren Dashboard nicht beeinträchtigen. Die Anbieterin übernimmt insofern keine Gewähr für Kompatibilität und haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung solcher Angebote entstehen.

4.5 Der Investor muss auf Anfragen der Anbieterin unverzüglich reagieren.

 

5. Haftung

Die Haftung der Anbieterin aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, sowie deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz bestimmt sich wie folgt:

5.1. Die Anbieterin haftet nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten zurückzuführen sind uneingeschränkt.

Bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Anbieterin auch bei leichter Fahrlässigkeit. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn und für zwingende Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.2. Die Haftung ist - außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) - auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

5.3. Im Übrigen ist eine Haftung der Anbieterin ausgeschlossen.

5.4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.

 

6. Anwendbares Recht

6.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich.

6.2. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Investor als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.